Kinderrechte - Menschenrechte


Kinderrechte - Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

 

 

 

 

 

 

„Kinderrechte sind das, was wir

Kinder brauchen, damit es uns gut geht“, sind sich Anna und Paul einig.

 

 

 

 

 

Deshalb gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention. Dort werden alle Kinderrechte in drei große Gruppen eingeteilt:

 

  • Kinder haben ein Recht auf Schutz: zum Beispiel ist jede Form von Gewalt gegen Kinder verboten und Kinder müssen vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden.
  • Kinder haben das Recht auf Beteiligung: das bedeutet, dass Kinder das Recht auf eine eigene Meinung haben, sich versammeln dürfen, in der Gemeinschaft dazugehören, und grundsätzlich in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, mitmachen dürfen.
  • Kinder haben das Recht auf eine gute Versorgung: das bedeutet zum Beispiel einen angemessenen Lebensstandard (Nahrung und Unterkunft) und auch einen Zugang zu Gesundheitsdiensten und das Recht auf Bildung und Spielen.

 

In der Kinderrechtskonvention steht auch, dass Eltern gestärkt und unterstützt werden sollen (z.B. auch durch ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen). Aber auch das Recht aller Kinder, mit ihrer Familie zusammen zu leben (Familienzusammenführungen) ist in der Konvention enthalten, wie auch das Recht der Kinder auf beide Elternteile, wenn diese getrennt leben.

 

 

 

 

UN-Kinderrechtskonvention

 

 

Am 20. November 1989 wurde die "Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und bis heute von mehr als 190 Staaten weltweit unterzeichnet. 1992 hat Österreich die Kinderrechtskonvention unterzeichnet und seither müssen alle Gesetze, die vom Nationalrat und von Landtagen beschlossen werden, der Kinderrechtskonvention entsprechen.

 

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Noch mehr über die UN-Konvention über die Rechte des Kindes kannst du hier lesen:

 

http://www.kinderhabenrechte.at/

 

http://www.kinderrechte.gv.at/

 

http://vorarlberg.kija.at/kija-vorarlberg/